Hier findet ihr die Tagesordnung und die Geschäftsordnung für den LPT am 28.06.2022, sowie Informationen zum Awareness Team.

Tagesordnung (TO)
- 1. Begrüßung und Formelles
- 1.1 Begrüßung und Feststellung der satzungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
- 1.2 Feststellung der Stimmberechtigung der anwesenden Mitglieder
- 1.2.1 Explizite Frage: „Wird von Versammlungsteilnehmer*innen die Mitgliedschaft, die Vollmacht und das Wahlrecht von Teilnehmer*innen, die Anspruch auf Stimmberechtigungen erhoben haben, angezweifelt?“
- 1.3 Wahl der Versammlungsleitung (VL)
- 1.4 Wahl der Protokollführung
- 1.5 Verabschiedung der Tagesordnung
- 1.6 Wahl der Wahlkommission + Bestimmung Zählhelfer*innen
- 2. Berichte
- 2.1. Bericht des Vorstands
- 2.2. Bericht der Kassenprüfung
- 2.3 Entlastung des Vorstands auf Antrag aus dem Plenum
- 3. (Sollte kein anderes Prozedere gewählt werden (wie bspw. Blockwahl), laufen alle Wahlgänge je Posten nach folgendem Schema ab: Sammlung von Kandidat*innen, Vorstellung der Kandidat*innen, Möglichkeit Fragen zu stellen, Wahl des Vorstandsposten)
- 3.1 Abstimmung über das Wahlverfahren zur Vorstandswahl
- 3.2 Vorstandswahl
- 4. Wahl des Landesschiedsgericht
- 5. Nachwahl Kassenprüfung
- 6. Schluss
Geschäftsordnung (GO)
§ 1 Geltungsbereich
Die GO regelt den Ablauf des außerordentlichen LandesPARTEItags (aLPT) der PARTEI Nidersachsen und ergänzt insoweit die jeweils gültige Satzung. Die Bestimmungen der Satzung haben jeweils Vorrang.
§ 2 Öffentlichkeit
Mitgliederversammlungen sind öffentlich.
§ 3 Versammlungsleitung (VL)
(1) Das zuvor im Vorstand bestimmte Vorstandsmitglied eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung (Form/Frist) und die Stimmberechtigung der Anwesenden fest.
(2) Anschließend führt das Vorstandsmitglied die Wahl mindestens zweier Versammlungsleiter*innen (VL) durch. Der aLPT wählt die VL mit einfacher Mehrheit.
(3) Im Falle der Beratung und Abstimmung eines die VL selbst betreffenden Gegenstands leitet für die Dauer der Behandlung des betreffenden Gegenstands das zuvor im Vorstand bestimmte Vorstandsmitglied die Versammlung; ist auch dieses Mitglied betroffen, wählt der aLPT für die Dauer der Behandlung des betreffenden Gegenstands eine zeitweilige Versammlungsleitung.
(4) Soweit erforderlich, kann die VL zu ihrer Unterstützung zum Beispiel Stimmenzähler*innen ernennen.
(5) Der VL stehen alle zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlichen Befugnisse zu (Wort entziehen, Ausschluss von Teilnehmer*innen, Unterbrechung der Versammlung, Auflösung der Versammlung). Beide können jederzeit zum Verfahren das Wort ergreifen.
§ 4 Protokollführung
(1) Die Protokollführung wird durch den aLPT mit einfacher Mehrheit gewählt. Sie erstellt ein Protokoll, aus dem Uhrzeit, Versammlungsort, Zahl der stimmberechtigt erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung und die Gegenstände der Beschlussfassung in der Reihenfolge der Behandlung, die Beschlüsse im Wortlaut und die Abstimmungsergebnisse ersichtlich sind. Sie füllt zudem das Sitzungsprotokoll für die BundesPARTEI aus.
(2) Auf Verlangen müssen abgegebene Persönliche Erklärungen in das Protokoll aufgenommen oder diesem als besondere Anlage beigefügt werden.
(3) Die Protokolle sind binnen drei Wochen zu erstellen, von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern und der Protokollführung zu unterzeichnen und den Mitgliedern auf Verlangen zugänglich zu machen.
§ 6 Behandlung von Tagesordnungspunkten (TOP)
(1) Die VL eröffnet für jeden Beratungsgegenstand, der auf der Tagesordnung steht, die Aussprache.
(2) Die Versammlung kann auf Antrag die gemeinsame Beratung und Beschlussfassung von zwei oder mehr Gegenständen beschließen, sofern zwischen ihnen ein Sachzusammenhang besteht.
(3) Sofern sie dies wünschen, erhalten zu den einzelnen Anträgen die Antragsteller*innen zur Begründung und der Vorstand zur Stellungnahme das Wort.
(4) Die VL kann selbst zu Verfahrensfragen jederzeit das Wort ergreifen; in besonderen Fällen kann er Redner*innen außer der Reihe das Wort erteilen, wenn dies für den Gang der Verhandlung förderlich ist.
§ 7 Begrenzung der Redezeit
Sofern ihm dies aufgrund der zeitgerechten Abwicklung der Tagesordnung angeraten erscheint, schlägt die VL eine Begrenzung der Redezeit vor und stellt sie zur Abstimmung. Der aLPT entscheidet darüber mit einfacher Mehrheit. Abgestimmt wird beginnend mit der am weitestgehenden Einschränkung.
§ 8 Anträge zum Verfahren und zur Geschäftsordnung (GO-Anträge)
(1) Stimmberechtigte können GO-Anträge jederzeit stellen. Die VL kann verfügen, dass GO-Anträge schriftlich einzureichen sind.
(2) Über GO-Anträge ist außerhalb der Redeliste sofort abzustimmen, nachdem der/die Antragsteller*in und ein*e eventuelle*r Gegenredner*in gesprochen haben.
(3) Teilnehmer*innen, die auf der Redeliste stehen oder bereits zur Sache gesprochen haben, können einen GO-Antrag auf Schluss der Debatte nicht stellen.
(4) Folgende Anträge zur GO sind zulässig: Antrag auf
1. auf nochmalige Verlesung der zur Abstimmung anstehenden Anträge
2. (Wiederholung der) Auszählung der Stimmen
3. Begrenzung der Redezeit
4. Besondere Form der Abstimmung
5. Schließung der Redeliste
6. Schluss der Debatte bzw. Verzicht auf Aussprache
7. Sitzungsunterbrechung
§ 9 Abstimmungen
Abstimmungen erfolgen in der Regel offen durch Handzeichen bzw. Stimmkarte. Ausgenommen davon sind Personenwahlen und solche Wahlen bei denen der Gesetzgebung eine andere Abstimmungsform vorsieht. Auf Verlangen mindestens eines anwesenden Stimmberechtigten muss über eine geheime Abstimmung per Handzeichen bzw. Stimmkarte abgestimmt werden.
§ 10 Verschiedenes
(1) Jede*r Teilnehmer*in ist berechtigt, zum Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ Beiträge anzumelden. Die VL kann verfügen, dass die Anmeldungen unter Angabe eines den Inhalt beschreibenden Stichwortes schriftlich einzureichen sind.
(2) Die VL ruft die jeweiligen Beiträge auf und eröffnet gegebenenfalls die Diskussion.
(3) Über Gegenstände, die im Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ angemeldet wurden, kann nicht abgestimmt werden.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Sofern diese Geschäftsordnung eine Verfahrensfrage nicht eindeutig regelt, entscheidet die VL den Gang der Handlung.
(2) Abweichungen von der GO sind nur zulässig, wenn kein*e Teilnehmer*in widerspricht.