Um einen Kreis- oder Ortsverband zu gründen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Landesvorstand auf um eine Rundmail zur Einladung aller Mitglieder im betreffenden Gebiet versenden zu lassen. Eine Gründung ohne eine solche vorherige Rundmail wird in der Regel vom Bundesverband als ungültig eingestuft.
Für die Versammlung lassen Sie sich das Formballt für den Gründungsvertrag vom Landesverband zu senden und drucken diesen aus. Dieser muss auf der Gründungsversammlung von mindestens drei Mitgliedern unterzeichnet werden. Zur Aufnahme ist der Vertrag an den Bundesverband zu senden. Es genügt, wenn die Gründer spätestens am Gründungstag den Mitgliedsantrag ausfüllen und dem Gründungsvertrag beilegen.
Ein Kreisverband kann in Landkreisen und kreisfreien Städten, ein Ortsverband in Orten innerhalb von Landkreisen und in Stadtteilen kreisfreier Städte gegründet werden.
Angebote: Der Bundesverband stellt aktiven Verbänden auf Antrag ein PARTEI-Blog und/oder eine Mailingliste zur Verfügung. Verbände können zudem Mitglieder-Rundmails in Auftrag geben.