Betreff: Unterstützungsunterschriften für die Kommunalwahl
Sehr geehrter Herr Pistorius,
sehr geehrte Sprecher*innen für Inneres bzw. Kommunalpolitik,
die im Herbst dieses Jahres stattfindenden Kommunalwahlen in Niedersachsen am 12. September sind wie alle Aspekte des öffentlichen Lebens durch die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie betroffen. Mit der am 22. Februar erlassenen Covid-19-Bewerberaufstellungsverordnung wurde bereits ein wichtiger erster Schritt getan, um Parteien das Antreten zur Wahl unter den aktuellen Bedingungen zu erleichtern. Wir möchten an dieser Stelle allerdings eine weitere Debatte zur Sammlung der durch §21 Abs. 9 NKWG vorgeschriebenen Unterstützungsunterschriften anregen, da diese eine zusätzliche Hürde darstellen, die unter Pandemiebedingungen nur schwer zu bewältigen ist.
Grundsätzlich stellen Unterstützungsunterschriften ein sinnvolles Mittel dar, um den Rückhalt eines Wahlvorschlags in der Bevölkerung zu überprüfen. In der Praxis können die notwendigen Unterstützungsunterschriften aber nur dadurch zusammengetragen werden, dass Sammelaktionen an belebten öffentlichen Plätzen, wie Fußgängerzonen, Einkaufspassagen etc. stattfinden: durch das Pandemiegeschehen gibt es hier einerseits das Problem, dass diese Orte durch die Maßnahmen der Coronaverordnungen generell weniger besucht werden und dementsprechend generell weniger Personen unterwegs sind, die potentiell unterschreiben können. Auf der anderen Seite steht auch das mögliche Infektionsrisiko für alle Beteiligten, da das Leisten der Unterschrift eine physische Anwesenheit voraussetzt. Natürlich gibt es weitreichende Hygienekonzepte, die aber mögliche Infektionen nie komplett verhindern können. Das bedeutet für die sammelnden Personen also ein mögliches Gesundheitsrisiko, wenn sie ihrem Interesse der demokratischen Partizipation, und damit der Wahrnehmung eines Grundrechts, auf der kommunalen Ebene nachkommen wollen. Insbesondere im Zusammenhang mit den aktuell wieder steigenden Zahlen, wie jüngsten Inzidenzwerten jenseits der 200 in der Stadt Salzgitter, ist das mögliche Infektionsrisiko nicht zu unterschätzen. Des Weiteren ist der aktuelle Zeitraum für die Sammlung von Unterstützungsunterschriften begrenzt, woraus sich zusätzlich eine gewisse Dringlichkeit ergibt, da diese in etwas mehr als drei Monaten zusammen mit den Wahlvorschlägen zum 26. Juli 2021 eingereicht werden müssen.
Wir wenden uns daher mit der Bitte an Sie, pandemiebedingt den §21 Abs. 9 NKWG so zu ändern, dass die bisher notwendige Sammlung der Unterstützungsunterschriften entfällt oder wenigstens die zu sammelnden Anzahlen so gesenkt werden, dass das Sammeln unter Pandemiebedingungen zumutbarer wird. Vergleichbare Änderungen wurden auf Bundesebene für die Bundestagswahl am 26. September auch schon durch den Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble in den Raum gestellt; ebenso siehe die im Vorfeld der Kommunalwahlen in Hessen beschlossene Halbierung des Quorums für Unterstützungsunterschriften. Wir hoffen, dass Sie unseren Vorschlag unterstützen und die entsprechenden Änderungen zugunsten einer Aussetzung oder Senkung der zu sammelnden Unterstützungsunterschriften veranlassen.
Graue Grüße
Die PARTEI Landesverband Niedersachsen